a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient telefonisch oder schriftlich bei Renate F. Brunner zum Zwecke der Beratung, Therapie und Kursteilnahme anmeldet und Renate F. Brunner den Termin bestätigt.
b) Die Bestätigung durch Renate F. Brunner per E-Mail erfolgt regelmässig. Sollte nicht innerhalb weniger Tage eine Rückbestätigung beim Klienten eingegangen sein, ist er gehalten Renate F. Brunner unter 055 246 34 42 zu kontaktieren, um die Buchung zu bestätigen und Missverständnisse auszuschliessen.
c) Renate F. Brunner ist berechtig, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die Renate F. Brunner aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.
a) Renate F. Brunner erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch Renate F. Brunner über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Renate F. Brunner befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmasslichen Klientenwillen entspricht.
c) Die Sitzungsteilnahmen an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Massnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
d) Ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht besteht bei gewöhnlichen Kaufverträgen in der Schweiz nicht.
a) Der Klient möge bitte bedenken, dass der vereinbarte Termin ausschliesslich für ihn reserviert ist und ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben. Hinzu kommt das Erfordernis einer langwierigen individuellen Sitzungsvorbereitung.
Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin schriftlich per E-Mail oder telefonisch absagen, damit Renate F. Brunner die für den Klienten vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann.
Nach dieser Frist fällt eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 75 % eines vollen Sitzungspreises an. Dies gilt nicht, sofern den Klienten an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er Renate F. Brunner gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt) oder dem Klienten der Nachweis gelingt, dass Renate F. Brunner ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
b) Sollte Renate F. Brunner verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann Renate F. Brunner für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.
d) Renate F. Brunner kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.
e) Kündigt Renate F. Brunner aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat der Klient den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit dem Klienten der Nachweis nicht gelingt, dass Renate F. Brunner ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(Zur Erläuterung: Eine aktive Mitwirkung des Klienten ist wichtig und unumgänglich. Renate F. Brunner ist berechtig, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemassnahmen vereitelt.)
a) Renate F. Brunner hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Das Sitzungshonorar wird ebenfalls in der durch Renate F. Brunner versandten Terminbestätigung fixiert. Sonderabsprachen mit Firmen sind möglich.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
b) Die Zahlung der Sitzungsgebühr kann bar am Sitzungstag erfolgen, nach Vereinbarung auch per Rechnung. Die Sitzungsgebühr ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, i.d.R. wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gewährt.
c) Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen
Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von CHF 10.- geltend gemacht.
d) Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.
e) Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.
a) Renate F. Brunner behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
b) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Renate F. Brunner gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist
Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Renate F. Brunner führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
Sämtliche durch Renate F. Brunner zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen
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